Bei den Mühren 70
20457 Hamburg
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Roy & Roy Rechtsanwälte
Bei den Mühren 70 20457 Hamburg |
Roy & Roy Rechtsanwälte Tel.: (040) 254 970 72 |
z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag, Auftrag, Schenkung, Schadensersatz, Herausgabe, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Eigentumserwerb etc.
Das Zivilrecht regelt weite Teile des täglichen Lebens - sei es der Einkauf auf dem Wochenmarkt, die Reparatur des Autos, das Geschenk zum Geburtstag oder die Übereignung eines Grundstücks. Aus der Vielzahl unterschiedlichster Geschäfte ergeben sich ebensoviele juristische Probleme. Wir übernehmen grundsätzlich Fälle jeder Art. Ob es nun um Probleme beim Gebrauchtwagenkauf oder um nicht gelieferte Waren geht, die im Rahmen einer Onlineauktion bestellt wurden. Die Liste möglicher Beispiele könnte beliebig verlängert werden. Informationen zum Miet-, Erb- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie auf unseren speziellen Seiten zu diesen Themen. Im Folgenden sind einige ausgewählte Informationen zusammengestellt.
Viele Streitigkeiten ergeben sich heutzutage im Zusammenhang mit Verträgen, die im Online-Handel abgeschlossen wurden. Bei Problemen in der Abwicklung dieser so genannten "Fernabsatzverträge" werden wir gerne für Sie tätig. So etwa, wenn der Verkäufer nicht bereit ist, Ihre Widerrufserklärung zu akzeptieren und stattdessen auf Vertragserfüllung besteht. Sehr oft setzt man sich hier als Privatperson nicht gegen den Verkäufer durch, zumal dieser oft mit der Einschaltung eines Inkassobüros droht. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bewirkt dagegen oft, dass diese unberechtigten Ansprüche fallen gelassen werden.
Oftmals sieht sich der Kunde nach Abschluss eines Kaufvertrages mit einer mangelhaften Sache konfrontiert. Hier kann der Kunde in der Regel seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Weigert sich der Verkäufer allerdings den Gewährleistungsansprüchen (z.B. Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) nachzukommen, hilft allermeist nur die Einschaltung eines Anwalts. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), so ist beim Versandhandel zu beachten, dass die Gefahr (Beschädigung, Zerstörung, Verlust) erst mit Auslieferung des Kaufgegenstandes (z.B. durch die Post) auf den Käufer übergeht. Nicht selten wird auch versucht, die Rechte des Käufers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu beschränken. Gewährleistungsansprüche existieren auch etwa im Bereich des Werkvertrags-, Miet- und Reiserechts. Auch diese lassen sich häufig nur anwaltlich durchsetzen.
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, von denen sich eine Vielzahl im Zivilrecht finden lässt, übernehmen wir ebenfalls für Sie. Es gibt vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche. Zu letzteren gehören z.B. die Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung und die Schadensersatzpflicht des Tierhalters. In diesem Zusammenhang kommt es häufig auf das Verschulden und die Höhe des entstandenen Schadens an.
In vielen Fällen können wir bereits außergerichtlich durch ein anwaltliches Schreiben, eine Mahnung oder Erlass eines Mahnbescheides eine Klärung Ihres Streifalls bewirken. Möglicherweise befindet sich Ihr Problem aber bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. So z.B. dann, wenn Sie bereits selbst erfolglos außergerichtlich tätig geworden sind, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder etwa gegen Sie Klage erhoben bzw. ein Mahnbescheid erwirkt wurde. Auch in diesen Fällen übernehmen wir die Prozessführung für Sie.
© Roy & Roy Rechtsanwälte, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg |