Bei den Mühren 70
20457 Hamburg
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Roy & Roy Rechtsanwälte
Bei den Mühren 70 20457 Hamburg |
Roy & Roy Rechtsanwälte Tel.: (040) 254 970 72 |
Aktuelle Urteile |
Anwalt Arbeitsrecht Hamburg: Die Kanzlei Roy & Roy Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Hamburg und ist im gesamten Arbeitsrecht tätig.
Das geltende Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt, so etwa im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Arbeitszeitgesetz, im Bundesurlaubsgesetz, im Mutterschutzgesetz oder im Kündigungsschutzgesetz, um nur wenige zu nennen. Der Gesetzgeber konnte sich bis jetzt nicht dazu durchringen, das Arbeitsrecht in einem eigenständigen Arbeitsgesetzbuch zu kodifizieren. Der Anwalt ist daher stets dazu gezwungen, diverse Einzelregelungen im Auge zu behalten. Wie es der Begriff Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg bereits zum Ausdruck bringt, sind wir vorwiegend in Hamburg tätig. Wir vertreten unsere Mandanten allerdings auch vor den Arbeitsgerichten im Umland.
Was wir für Sie tun:
Vertretung in Hamburg und Umgebung
Als in Hamburg ansässige Kanzlei vertreten wir unsere Mandanten insbesondere vor dem Arbeitsgericht Hamburg und dem Landesarbeitsgericht Hamburg. Anders als es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg andeutet, sind wir aber auch vor den Arbeitsgerichten im Umland tätig. So vertreten wir z.B. auch vor den Arbeitsgerichten in Lübeck und Neumünster. Auswärtigen Kollegen bieten wir auch die Terminsvertretung in Hamburg an.
Abmahnung im Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtliche Abmahnung dient dazu, den Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Die Abmahnung wird häufig von der Arbeitgeberseite ausgesprochen. Sollten die vom Arbeitgeber erhobenen Vorwürfe unzutreffend sein, so besteht auch die Möglichkeit, gegen die Abmahnung zu klagen. Ob dieser Weg beschritten werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalls. Zwar sind wir - wie es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg nahelegt - vorwiegend im Stadtgebiet tätig; die gerichtliche Vertretung übernehmen wir aber auch im Umland.
Befristung / Teilzeitarbeit
Das geltende Recht sieht die Möglichkeit vor, durch Befristung des Vertrages die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum angegebenen Zeitpunkt herbeizuführen. Eine Kündigung ist daher nicht erforderlich. Aus diesem Grunde muss die Frage, ob die Befristung überhaupt wirksam ist, besonders sorgfältig geprüft werden. Unter den Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg fällt auch das Befristungsrecht. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat z.B. klargestellt, dass ein sachlicher Grund für eine Befristung nicht allein in einem geplanten Betriebsübergang liegen kann (Urteil v. 12.06.2008, Az.: 8 Sa 17/08).
Teilzeitbeschäftigt ist derjenige Arbeitnehmer, dessen vereinbarte Arbeitszeit unterhalb der eines Vollzeitbeschäftigten liegt. Dabei wird auf die Wochenarbeitszeit abgestellt. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, müssen andere Kriterien herangezogen werden. Teilzeitbeschäftigten werden die ihnen zustehenden Rechte sehr oft vorenthalten. Gerne unterstützen wir Sie - entsprechend der Bezeichnung Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Betriebsrat
Unter den Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg fällt auch die Vertretung von Betriebsräten. Der Betriebsrat dient der betrieblichen Mitbestimmung und erfüllt damit eine wichtige Rolle im geltenden Recht. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses bestimmt, dass in Unternehmen mit fünf oder mehr Arbeitnehmern, Betriebsräte gewählt werden; dabei müssen allerdings mindestens drei Arbeitnehmer wählbar sein; vgl. Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss v. 03.09.2007, Az.: 8 TaBV 17/06). Wir beraten auch im Hinblick auf die Voraussetzungen einer Betriebsratswahl.
Kündigung
Die Bezeichnung Anwalt Arbeitsrecht Hamburg lässt bereits erahnen, dass wir häufig die Wirksamkeit von Kündigungen zu prüfen haben. Denn der Rechtsanwalt betrachtet die Kündigung als „einseitiges Rechtsgeschäft“. Es kommt somit nicht darauf an, ob der andere Teil zustimmt. Entscheidend ist vielmehr die Wirksamkeit der Kündigung, die der Rechtsanwalt zu überprüfen hat. So gibt es z.B. die „betriebsbedingte“ oder die „verhaltensbedingte“ Kündigung, um nur zwei zu nennen. Neben der Kündigung gibt es auch die Anfechtung des Arbeitsvertrages, mit der man es als Rechtsanwalt in der Praxis ebenfalls häufig zu tun hat.
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg
Mit dieser Klageart ist es dem Arbeitnehmer möglich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. Diese fristgebundene Klage reicht der Anwalt für seinen Mandanten beim Arbeitsgericht Hamburg ein, sofern dessen Zuständigkeit gegeben ist. Die Wirksamkeit der Kündigung wird dann vom Arbeitsgericht Hamburg kontrolliert, das hierfür u.a. die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes heranzieht, sofern dieses Anwendung findet. Unsere Tätigkeit beschränkt sich keineswegs - wie es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg vermuten lassen könnte - auf das Gebiet der Stadt Hamburg; vielmehr sind wir auch gerne im Umland für unsere Mandanten tätig.
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Die Zahl der Minijobs hat in den letzten Jahren beständig zugenommen. Geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Vergütung aus dieser Beschäftigung nicht über 400 Euro/mtl. liegt. Alternativ kann auch auf die Zahl der Arbeitstage abgestellt werden. Dabei stellt das Gesetz klar, dass der Minijobber keineswegs ein Arbeitnehmer zweiter Klasse ist. Der Rechtsanwalt muss den Arbeitgeber häufig auf diesen Umstand hinweisen. Anwalt Arbeitsrecht Hamburg heißt für uns eben auch, dass wir die Interessen von geringfügig Beschäftigten wahrnehmen.
Zahlungsklage im Arbeitsrecht (Lohnklage)
Es häufen sich die Fälle, in denen das Gehalt des Arbeitnehmers nicht oder aber nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Letzteres ist z.B. denkbar, wenn die Vergütung für geleistete Überstunden verweigert wird. In diesen Fällen kann der Rechtsanwalt für seinen Mandanten „Lohnklage“ erheben, z.B. vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Zwar sind wir - der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg lässt dies bereits vermuten - vorwiegend im Stadtgebiet tätig. Gerne vertreten wir aber auch vor den Gerichten im Umland.
Scheinselbständigkeit
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, wurden entsprechende arbeitsrechtliche Kriterien entwickelt, die der Anwalt bei der Prüfung heranziehen kann. Derartige Kontrollen führt in Hamburg der Zoll durch. Wichtig ist, dass der „Scheinselbständige“ als Arbeitnehmer gilt. Für diesen müssen selbstverständlich auch Sozialabgaben gezahlt werden. Unterbleibt dies, so kann der Straftatbestand des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt verwirklicht sein. Aus der Scheinselbständigkeit ergeben sich allerdings noch weitere (nachteilige) Folgen, auf die der Anwalt bei gegebenem Anlass hinweist.
Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, so muss er sich seine Krankheitstage nicht vom Jahresurlaub abziehen lassen. Denn das Gesetz stellt klar, dass der Urlaub dem Arbeitnehmer zur Erholung dienen soll. Bei Verweigerung des Urlaubsanspruches vertreten wir Sie - anders als es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg vermuten lässt - nicht nur vor dem Arbeitsgericht Hamburg, sondern auch vor auswärtigen Arbeitsgerichten.
Bedeutung von Vorstrafen
Ist der Arbeitnehmer vorbestraft, so stellt sich stets die Frage, ob es eine Verpflichtung gibt, dies dem Arbeitgeber anzuzeigen. Die Rechtsprechung geht z.B. davon aus, dass ein Kassierer seinem Arbeitgeber mitteilen muss, dass er wegen Diebstahls vorbestraft ist. Ob eine Person allerdings „vorbestaft“ ist, richtet sich nach dem BZRG; das Arbeitsrecht sagt diesbezüglich nichts aus. Nicht jede Verurteilung führt automatisch dazu, dass man als vorbestraft gilt. Im Übrigen sind auch Tilgungsfristen zu beachten. Der Anwalt prüft die Frage nach ggf. zu offenbarenden Vorstrafen im jeweiligen Einzelfall.
Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Auch diesen Anspruch setzt der Anwalt für seinen Mandanten durch. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. In vielen Fällen kann eine entsprechende Korrektur des Zeugnisses erreicht werden. Wir sind für Sie - anders als es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg vermuten lässt - gerne auch im Umland tätig.
Probezeit
Häufig hat es der Anwalt mit der sog. "Probezeit" zu tun. Die Probezeit dient dazu, festzustellen, ob ein Arbeitnehmer für die in Aussicht genommene Tätigkeit tatsächlich geeignet ist. Während dieser Probezeit ist eine kurze Kündigungsfrist vorgesehen. Es ist zwischen zwei Erscheinungsformen der Probezeit zu unterscheiden: Zum einen gibt es den normalen Arbeitsvertrag mit vereinbarter Probezeit, zum anderen existiert das Probearbeitsverhältnis, welches zum Zwecke der Erprobung von vornherein befristet ist. Das Arbeitsrecht knüpft unterschiedliche Rechtsfolgen an die jeweilige Form der Probezeit. Welche Form im Einzelfall vorliegt, muss der Anwalt durch Auslegung ermitteln.
Mutterschutz im Arbeitsrecht
Werdende Mütter sind besonders geschützt. Denn sie können sich auf das Mutterschutzgesetz berufen. Dieses stellt klar, dass die Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau während eines gewissen Zeitkorridors unzulässig ist; hier müssen entsprechende Fristen beachtet werden. Ob eine während des Mutterschutzes ausgesprochene Kündigung wirksam ist, muss der Anwalt im jeweiligen Einzelfall prüfen. Gerne vertreten wir Sie - anders als es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg andeutet - auch vor auswärtigen Gerichten.
Weihnachtsgeld
Häufig muss der Anwalt für seinen Mandanten den Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld durchsetzen. Als Rechtsgrundlage kommt in erster Linie der Arbeitsvertrag in Betracht. Aber auch ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Übung können als Grundlage dienen. Insbesondere die „betrieblichen Übung“ spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle, da viele Bedingungen des Arbeitsverhältnisses auf diese Weise zum Bestandteil des Vertrages werden können. Es sind daher unterschiedliche Rechtsquellen zu beachten.
Personalrat
Was in der Privatwirtschaft der Betriebsrat ist, das ist für den Bereich der öffentlichen Verwaltung der Personalrat. Mit dem Personalrat hat es der im Arbeitsrecht tätige Anwalt vorwiegend dann zu tun, wenn der Mandant im Beamtenverhältnis steht. Arbeitszeit, die zur ordnungsgemäßen Tätigkeit im Personalrat erforderlich ist, braucht nicht nachgeholt zu werden. Der Anwalt wird den Arbeitgeber - bei Bedarf - auch darüber aufklären, dass eine Kürzung der Bezüge wegen der Tätigkeit im Personalrat unzulässig ist. Gerne beraten wir Sie - entsprechend der Bezeichnung Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Personalrat.
Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
Ist der Anwalt im Arbeitsrecht tätig, so hat er auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun, der u.a. im AGG seinen Niederschlag gefunden hat. Der Gleichbehandlungsgrundsatz spielt gerade im Arbeitsrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen zu verhindern, die Ihren Grund z.B. in der ethnischen Herkunft oder der Religion des Arbeitnehmers haben; vgl. Arbeitsgericht Hamburg (Urteil v. 26.01.2010, Az.: 25 Ca 282/09). Schon der Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Siehe auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg zur "nicht ernsthaften Bewerbung" (Beschluss v. 19.11.2008, Az.: 3 Ta 19/08).
Leiharbeit
Das Thema Leiharbeit wird im Arbeitsrecht kontrovers diskutiert. Der Anwalt findet die entsprechenden Regelungen im AÜG. Arbeitgeber (Verleiher), die anderen Unternehmen (Entleihern) Arbeitnehmer überlassen möchten, brauchen für diese Tätigkeit eine Erlaubnis. Im Arbeitsrecht muss der Anwalt daher oftmals die Wirksamkeit derartiger Verträge prüfen. Der Leiharbeitnehmer kann vom Betrieb des Entleihers Auskunft darüber verlangen, welche Arbeitsbedingungen für einen dort beschäftigten (vergleichbaren) Arbeitnehmer gelten. Es besteht somit ein entsprechender Auskunftsanspruch. Zur Frage der passiven Wählbarkeit zum Betriebsrat im Leiharbeitsverhältnis verweisen wir auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluss v. 26.05.2008, Az.: 5 TaBV 12/07).
Wir vertreten - wie es der Begriff Anwalt Arbeitsrecht Hamburg zum Ausdruck bringt - in erster Linie in Hamburg, sind aber auch vor den im Umland gelegenen Arbeitsgerichten tätig.
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